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Themen: Juristisches


Auch der juristische Branchen-Newsletter Jusletter befasste sich unter dem Titel «IT-Beschaffungen des Bundes: Freihändige Vergabe mit gebundenen Händen?» kürzlich mit den Rechtsfragen, die sich aus dem stark umstrittenen, wenig transparenten Vergabeentscheids des Bundes an Microsoft Irland ergeben (Publikation Handelsamtsblatt, Stellungnahme /ch/open). Die Anwälte Prof. Dr. Tomas Poledna und Philipp do Canto sprechen zwar durchaus von «Abhängigkeiten als Warnsignal», wagen sich ansonsten aber nicht weit auf die Äste hinaus:

«Es wäre nicht zielführend, beim gegenwärtigen Stand der Kenntnisse das Vorgehen der Vergabestellen zu beurteilen; dies ist Sache der involvierten Parteien und Instanzen. Gleichermassen soll darauf verzichtet werden, die rechtlichen Konsequenzen zu umschreiben, sollte sich die Beschaffung als pathologischer Fall erweisen.»

Ingesamt aber stehen die Juristen der hier erfolgten freihändigen Vergabe aber klar kritisch gegenüber:

«Ob sich Sachzwänge dieser Natur unter den Tatbestand der technischen Besonderheit des Auftrags gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VoeB subsumieren lassen, erscheint fraglich, ist jedoch auch nicht undenkbar, weil das Beschaffungsrecht nicht darauf ausgelegt ist, frühere strategische (Fehl-)Entscheide zu korrigieren. Diese Frage müsste vielmehr unter kartell-, aber auch staatshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Mit Blick auf das Gebot der wirtschaftlichen Allokation der öffentlichen Gelder ist die freihändige Vergabe von Aufträgen dieses Volumens ohne vorgängige Ausschreibung insgesamt aber als problematisch und diskussionswürdig einzustufen.»

Für Nichtjuristen ist die Lage hier freilich schwer zu durchschauen. Und auch wenn der zitierte Artikel die Tiefe der Problematik kaum erfassen kann: offensichtlich ist das Thema auch für eine breite Schicht von Juristen relevant – und dank dem Jusletter auch bekannt. Unter den Teppich kehren lässt sich diese Angelegenheit kaum mehr.

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