jonasfricker

Themen: Bundesrat, Bundesverwaltung, Business, Digitale Nachhaltigkeit, Microsoft, Open Source, Vorstoss


Als eine seiner letzten Amtshandlungen hat Nationalrat Jonas Fricker für Parldigi Ende der Herbstsession 2017 die Interpellation 17.3783 “Digitale Souveränität”  eingereicht. Die Interpellation beauftragte den Bundesrat, die digitale Souveränität der Schweiz auch im Einsatz von ICT-Systemen für die öffentliche Hand zu prüfen:

Im Mai 2017 haben die Recherche-Journalisten von „lnvestigate Europe“ eine umfangreiche Dokumentation veröffentlicht, in der die hohe Abhängigkeit der europäischen Behörden von Microsoft aufgezeigt wird. Beispielsweise gab Microsoft Ende 2014 bekannt, dass keine Sicherheits-Updates mehr für Windows XP geliefert werden. Somit musste beispielsweise die britische Regierung für über 7 Millionen Franken einen Vertrag mit Microsoft abschliessen, dass diese weiterhin Fehler in ihrer Software reparieren.

Auch schwächt die hohe Abhängigkeit von Microsoft den IT-Markt. […]

Eine Möglichkeit, die digitale Souveränität zu fördern ist der Einsatz von Open Source Software. Die Europäische Kommission empfiehlt in ihrer neuen Studie „The economic and social impact of software & services on competitiveness and innovation“ den Einsatz von Open Source Software, weil diese ein Innovationstreiber sei und signifikante Kosteneinsparungen generiere. […]

Auch die Schweiz weist hier eine kritische Schwachstelle auf. Wie bereits im 2016 von Thomas Weibel eingereichte Postulat 16.3515 „Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen“ wird angefragt abzuschätzen, wie hoch die Abhängigkeiten von welchen ICT-Anbietern sind, welche Ursachen dies hat sowie welche Auswirkungen (Bundesfinanzen, Gesamtwirtschaft usw.) und Risiken (Kontrolle durch Firmen usw.) damit verbunden sind. Unter dem Gesichtspunkt der Souveränität der Schweiz in der kritischen Infrastruktur und der Verwaltung betrachtet, sind noch einige blinde Flecken vorhanden. Fricker fragte in seiner Interpellation deshalb:

1. Wie schätzt er die Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von Software-Konzernen wie Microsoft, SAP, Oracle, Adobe usw. ein?

2. Was unternimmt er, um diese Abhängigkeiten zu reduzieren? Hat er eine Strategie für ein entsprechendes Risikomanagement?

3. Inwiefern berücksichtigt er die digitale Souveränität der Bundesverwaltung bei der Beschaffung von ICT-Systemen?

4. Wie schätzt er die Möglichkeiten ein, die digitale Souveränität durch den Einsatz von Open Source Software zu erhöhen?

5. Gemäss Antwort auf Postulat Graf-Litscher 14.3532, will er bis Ende 2018 eine neue Open Source Strategie veröffentlichen. Inwiefern plant er damit den Einsatz von Open Source Software zu fördern?

6. Ist er bereit, im Rahmen einer Studie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vermehrten Verwendung und Entwicklung von Open Source Software in der Schweiz abzuklären?

Die Antwort des Bunderates erfolgte nun am 15. November 2017:

Die Fragen 1.-3. wurden sinngemäss bereits im am 30. September 2016 vom Nationalrat angenommenen Postulat 16.3515 gestellt. Sie werden im Rahmen des zurzeit in Erarbeitung befindlichen Berichtes in Erfüllung des Postulates aufgenommen und beantwortet werden.

4. Die digitale Souveränität wird mit dem Einsatz von OSS nicht automatisch erhöht. Sie hängt nicht nur davon ab, ob Open Source oder proprietäre Software eingesetzt wird. Bei geschäftskritischen und komplexen Systemen und Anwendungen ist die Bundesverwaltung auf professionelle Unterstützung durch die entsprechenden Hersteller- oder Entwicklungsfirmen angewiesen. Dabei können sowohl beim Einsatz von proprietärer wie auch Open Source Software OSS Abhängigkeiten entstehen.

5. Der Einsatz von OSS wird in der Bundesverwaltung schon heute gefördert. Im Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3532 wird aufgezeigt, wo OSS eingesetzt wird. Hierbei wird mit dem Merkblatt über Software-Ausschreibungen: Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs des Kompetenzzentrums Beschaffungswesen Bund sowie den angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen sichergestellt, dass in Beschaffungsverfahren beide Arten von Softwareprodukten die gleichen Chancen haben. Die neue Teilstrategie zu Open Source wird deren Einsatz weiter fördern. Dabei muss aber beachtet werden, dass bei einer Evaluation Aspekte wie Funktionalität und Gesamtkosten eines Systems oder einer Anwendung im Vordergrund stehen. Dazu zählen auch die Wiederverwendbarkeit und das Synergiepotential. Zudem müssen die beschaffungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden: Hier gilt der Grundsatz der „gleich langen Spiesse“.

6. Es muss von Fall zu Fall beurteilt werden, ob ein Wechsel von proprietärer zu Open Source Software positive Auswirkungen haben könnte. Eine Studie zur Verwendung von OSS an sich würde kaum einen Mehrwert bieten können. Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zum Postulat 14.3563 detailliert erläutert, aus welchen Gründen auf eine ähnliche Studie verzichtet werden soll; der Nationalrat hat das Postulat am 26. September 2014 abgelehnt.

Parldigi begrüsst, dass der Einsatz von OSS mit der neuen Teilstrategie gefördert wird. Wir bedauern allerdings, dass nicht explizit auf die Prüfung der Anbieterabhändigkeiten und das geforderte Risikomanagement eingegangen wird. Auch hätte eine Studie zur Verwendung von OSS Klarheit geschafft, welches Potential heute aus dieser wichtigen Technologie-Grundlage entspringt.

Bemerkung in eigener Sache: Mit grossem Bedauern nahmen wir Jonas Frickers Rücktritt aus dem Nationalrat zur Kenntnis. Das Parldigi Kernteam, die Geschäftsstelle, die Partner und Träger haben die Zusammenarbeit mit dem jungen, engagierten und lösungsorientierten Nationalrat stets sehr geschätzt. Parldigi bedankt sich herzlich für seine Einsätze für die digitale Nachhaltigkeit in der Schweiz und wünscht ihm auf seine weiteren Stationen gutes Gelingen.

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