Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, Microsoft, Öffentliche Beschaffung


Nationalrätin Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, hat heute eine Frage an den Bundesrat eingereicht:

11.5446 – Frage: Werden die internationalen Beschaffungsrichtlinien im EDA eingehalten?

Das EDA beschafft zur Zeit mittels WTO-Ausschreibung eine neue Web-Plattform. Darin ist festgehalten, dass nur die zwei Produkte CQ5 von Adobe/Day und Sharepoint von Microsoft offeriert werden dürfen. Solche Produkt- und Hersteller-spezifische Ausschreibungen widersprechen den internationalen Beschaffungsrichtlinien. Das Urteil des Bundesgerichts vom 11. März 2011 verlangt, dass der Beschaffungsgegenstand funktional zu umschreiben ist. Weshalb ist diese Ausschreibung nicht korrekt erfolgt?

Mit der Antwort kann bereits nächsten Montag Nachmittag gerechnet werden.

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