Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, OpenJustitia


MEDIENMITTEILUNG
DER PARLAMENTARISCHEN GRUPPE DIGITALE NACHHALTIGKEIT

Bern, 2. September 2011

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat entschieden, dass das Schweizerische Bundesgericht die Geschäftsverwaltungssoftware OpenJustitia unter einer Open Source Lizenz veröffentlichen darf. Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit begrüsst diesen Schritt zu mehr Effizienz, Offenheit und Innovation in der Informatik der Schweizer Verwaltung.

Aufgrund der Lobbying-Aktivitäten eines Herstellers von proprietärer Gerichtssoftware hatte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) in den letzten Wochen geprüft, ob das Schweizerische Bundesgericht seine intern entwickelte Geschäftsverwaltungssoftware unter einer Open Source Lizenz veröffentlichen darf (siehe Projekt OpenJustitia des Bundesgerichts: Worum geht es? 1. September 2011). Dazu hat die GPK-S dem Bundesgericht verschiedene Fragen gestellt, die ausführlich beantwortet wurden. Insbesondere auf den Aspekt der Wettbewerbsneutralität wurde dabei eingegangen (Auszug aus Projekt OpenJustitia des Bundesgerichts: Antworten auf die Fragen der GPK, 1. September 2011):

[…] f) Einhaltung der Wettbewerbsneutralität
Schliesslich verhält sich das Bundesgericht im Rahmen dieses Projekts wettbewerbsneutral. Es ist bestrebt, alle Teilnehmer, insbesondere die Dienstleistungsunternehmen, die Gerichtssoftware entwickeln, gleich zu behandeln. Sofern kein privates Dienstleistungsunternehmen in der Lage ist, eine technische Unterstützung zum anfänglichen Wissensübertrag zu erbringen, bietet die IT des Bundesgerichts den fünf ersten Nutzern eine einmalige technische Unterstützung von maximal einer Arbeitswoche an und bis zu fünf Arbeitstage dürfen zusätzlich kostenpflichtig geleistet werden. Somit wird garantiert, dass das Bundesgericht den Grundsatz der staatlichen Wettbewerbsneutralität einhält. […]

Die Antworten des Bundesgerichts konnten die letzten Zweifel der GPK-S ausräumen, sodass sie diese Woche dem Bundesgericht grünes Licht für die Open Source Freigabe gegeben hat. Nun ist zu erwarten, dass das Bundesgericht in den nächsten Wochen ihre Java-basierte Geschäftsverwaltungslösung mit der Bezeichnung „OpenJustitia“ unter der GNU General Public License Version 32 (GPLv32) veröffentlichen wird.

Stellungnahme der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit begrüsst den Entscheid der GPK-S. Mit der Freigabe von OpenJustitia unter einer Open Source Lizenz können einerseits Kosten gespart werden, da kantonale Gerichte nun keine teuren, proprietären Software-Lizenzen mehr beziehen müssen. Andererseits ist anzunehmen, dass die Offenheit des Bundesgerichts auch andere Verwaltungsstellen anregt, eigens entwickelte Software als Open Source zu veröffentlichen um damit weitere Einsparungen in der Informatik der öffentlichen Hand anzustossen. Und drittens ermöglicht der frei zugängliche Quellcode innovativen Software-Firmen, neuartige Dienstleistungen rund um die Open Source Lösung anzubieten und Weiterentwicklungen im Auftrag von Gerichten auszuführen.

Kontakt Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit

Dr. Matthias Stürmer
Geschäftsleiter Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit
matthias.stuermer@ch-open.ch, +41 76 368 81 65

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