Themen: Juristisches


PiemontOpen Source Software erhält bezüglich Digitaler Nachhaltigkeit der Verwaltung eine hohe Bedeutung im öffentlichen Beschaffungswesen. Aus Italien erreicht uns dazu die Nachricht über einen wegweisenden Entscheid am Corte Costituzionale, dem Verfassungsgericht. Anlass dazu gab ein vom piemontesischen Regionalparlament vor rund einem Jahr verabschiedetes Gesetz. Es legt klar fest:

„Die Region bevorzugt im Auswahlverfahren der  Softwarebeschaffung Freie Software und Programme mit freier Einsicht in den Quellcode“.

Während breite Kreise der Zivilgesellschaft die regionale Regelung begrüssten, beantragte die nationale Regierung, der Consiglio dei Ministri, vor dem Verfassungsgericht, das Gesetz für nichtig zu erklären. Am 23. März 2010 wies das hohe Gericht diese Beschwerde ab und erklärte das Gesetz als mit dem Prinzip des freien Wettbewerbs für vereinbar (die Meldungen dazu auch auf OSOR.EU und heise open).

Die Region Piemont erklärte: „Die Argumentation, die Wahl einer öffentlichen Institution in Bezug auf ein Feature, nicht ein Produkt, sei ein Verstoss gegen das Kartellrecht, war unhaltbar“. Das Verfassungsgericht stellte klar:

„Das Konzept Freier Software und allgemein von Software, deren Quellcode offen einsehbar ist, bezieht sich weder auf eine bestimmte Technologie noch auf eine Marke oder ein spezifisches Produkt, sondern stellt eine allgemeine rechtliche Eigenschaft dar.“

Entsprechend sieht das Gericht die Bevorzugung Freier Software im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht. Aus diesem Blickwinkel steht die Förderung Freier Software in der öffentlichen Beschaffung also in keinerlei Konflikt mit dem oft dagegen angeführten Argument der Technologieneutralität. Mehr noch, es wird erstmals von einem Verfassungsgericht anerkannt, dass Open Source Software ein für die Verwaltung vorteilhaftes Lizenzmodell darstellt und deshalb im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen bevorzugt werden darf.

Weitergehende Informationen inklusive der Rechtsquellen finden sich auf der Website der Associazione per il Software Libero Assoli.

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