Themen: Bundesverwaltung, Open Government Data, Vorstoss


Mitglieder der Kerngruppe der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit haben in der vergangenen Sondersession sechs neue Vorstösse zur Förderung von Open Source Software und Open Government Data eingereicht. Insgesamt hat die Parlamentarische Gruppe seit ihrer Gründung im 2009 nun 22 Vorstösse an den Bundesrat eingereicht.

Hier die aktuellen zwei Motionen zu Open Source Software:

Förderung der Freigabe von Open Source Software

14.04.2011 – Motion 11.3379 – Thomas Weibel
Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung der Freigabe von Open Source Software zu treffen. Insbesondere kommen in Frage:

1. Eine Zusammenstellung vorzulegen, welche Bundesstellen in den letzten drei Jahren Software anderen Bundesstellen frei zur Verfügung gestellt haben.

2. Mittels Sensibilisierungskampagne und weiteren geeigneten Massnahmen die Bundesstellen über Nutzen und Herausforderungen, Best Practices, Vorgehen etc. bezüglich Freigabe von Open Source Software in der öffentlichen Hand zu informieren.

3. Departemente, Ämter und andere Institutionen des Bundes mit Anreizen motivieren, eigens entwickelte Applikationen anderen Behörden als Open Source Software zur Mehrfachnutzung zur Verfügung stellen.

4. Bundesstellen finanziell und operativ unterstützen, wenn sie bereit sind, eigene Applikationen als Open Source Software freizugeben.

Begründung:

Die E-Government-Strategie Schweiz besagt, dass die Wiederverwendung von einmal entwickelter Software in der öffentlichen Verwaltung erwünscht ist: “Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln – mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.”

Es ist jedoch nicht öffentlich bekannt, ob und wie diese Strategie-Vorgabe bislang umgesetzt wird. Auch wurden bisher keinerlei Massnahmen vollzogen, welche diese Vorgabe umsetzen.

Nicht-diskriminierende E-Government Lösungen für Schweizer Landwirte

13.04.2011 – Motion 11.3359 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Seit Januar 2011 betreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die E-Government Plattform Agate, mittels der in der Tierverkehrsdatenbank TVD Nutztiere registriert werden können. Diese moderne Weise der Kommunikation mit Behörden ist zu begrüssen. Allerdings sollten auch heutige Standards wie Browser- und Plattform-Unabhängigkeit berücksichtigt werden. Das erwähnte Portal des BLW setzt Microsofts proprietäre Technologie Silverlight voraus, welche nur auf Windows oder Mac OS X einwandfrei funktioniert, allerdings Benutzer auf Linux-Systemen ausschliesst. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen ein Bauer deshalb seine Pferde nicht registrieren konnte.

Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert folgendes sicherzustellen:

– Die neue Agate-Plattform des BLW muss Betriebssystem-unabhängig zugänglich gemacht werden.

– Bei künftigen Neuentwicklungen und Neubeschaffungen von Software wie E-Government Lösungen und Web-Portalen muss darauf geachtet werden, dass sie Betriebssystem- und Browser-unabhängig voll funktionsfähig ist.

– Anwender von Open Source Software im Landwirtschaftsbereich dürfen nicht diskriminiert werden bei der Benutzung von E-Government Lösungen.

 

Und hier die vier neuen Interpellationen zum Thema Open Government Data:

Open Government Data. Wie weiter?

14.04.2011 – Interpellation 11.3445 – Kathy Riklin
Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Verschiedene Vorstösse zum Thema freier und kostenloser Zugang zu Daten aus den Behörden und Verwaltungen wurden bereits eingereicht. Die offenen Fragen sind aber nicht gelöst.

Die Antwort des Bundesrates auf die Frage von Edith Graf-Litscher vom 2. März 2011 (11.5040) wirft neue Fragen auf. Unklar ist die Feststellung aus dem Bericht “Free Access”, dass “die aktuellen politischen, finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen es nicht erlauben, die mittelfristige Einführung des freien Zugangs zu den Geobasisdaten zu realisieren”. Eine ähnliche Antwort gab der Bundesrat auf die Interpellation von Kathy Riklin vom 18. Juni 2010 (10.3602) betreffend der freien Verfügbarkeit von Meteodaten.

Ich möchte dem Bundesrat Fragen zu verschiedenen Bereichen zum Thema freier und kostenloser Zugang zu Daten der Behörden, Verwaltungen und öffentlichen Institutionen des Bundes stellen:

1. Zum Zugang zu den Daten: Welche Daten sollen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen grundsätzlich frei zugänglich sein?

2. Kosten für den Zugang zu den Daten: Für welche Daten soll der Bürger beim Zugriff eine Gebühr entrichten?

3. Nutzen des Zugangs zu Government Daten: Was für ein ökonomischer Nutzen und gesellschaftlichen Mehrwert entsteht im Falle des
a. kostenlosen oder des
b. kostenpflichtigen Zugangs zu den Daten?
Mit welcher Methodik und auf welcher Grundlage wird der potentielle volkswirtschaftliche Nutzen evaluiert?

4. Vorhaben und laufende Projekte: Wo sind Open Government Data Projekte bereits umgesetzt und wo sind solche am Laufen? Gibt es einen Masterplan?

5. Umsetzung: Was für Änderungen der politischen Rahmenbedingungen sind notwendig, um den freien Zugang zu Behördendaten (insbesondere derjenigen der FLAG-Ämter, die ihren Leistungsauftrag mittels Globalbudget ausführen) weiter zu fördern?

6. Koordination: Wie erfolgt die Koordination mit den Kantonen?

Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes

13.04.2011 – Interpellation 11.3358 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Seit der Inkrafttretung des Öffentlichkeitsgesetzes am 1. Juli 2006 haben alle Personen die Möglichkeit, Informationen und Dokumente der Bundesversammlung zu erhalten, solange diese nicht die Privatsphäre verletzen oder die Sicherheit des Landes gefährden. Dies ist hinsichtlich der transparenten Verwaltungsführung zu begrüssen.

Allerdings hat das Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in einer Evaluation des Öffentlichkeitsgesetzes vom 24. April 2009 festgestellt, dass nur wenige Bürgerinnen und Bürger das Gesetz in Anspruch nehmen und dieses entsprechend kaum zu mehr Transparenz beiträgt. Ausserdem sei nicht bekannt, mittels welchem Verfahren entschieden wird, was freigegeben wird und was nicht. Des Weiteren stellen sich bei der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes zusätzliche praktische Probleme:

Einerseits ist nicht vollumfänglich bekannt, über welche Datenbestände die Behörden überhaupt verfügen, sodass diese auch nicht erfragt werden können. Andererseits ist bei jeder Anfrage mit längeren Antwortzeiten und einer möglichen Absage zu rechnen. Des Weiteren sind gemäss Antwort des Bundesrates auf meine Frage vom 2. März 2011 die Datenbestände der Bundesverwaltung über die zahlreichen Websites der jeweiligen Departemente und Ämter verteilt. Schliesslich entsteht für die Behörden unnötiger Mehraufwand, wenn unterschiedliche Personen Zugang zu denselben Daten beantragen. Auf Grund dieser Sachlage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

– Nach welchen Kriterien und Vorgängen wird entschieden, welche Informationen und Dokumente ohne äussere Einwirkung frei veröffentlicht werden und welche Daten erst auf Anfrage mittels Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes freigegeben werden?

– In wieweit wurde geprüft, ob ein bestehendes oder neues Web-Portal der öffentlichen Verwaltung als zentraler Zugang der offen zugänglichen Datenbestände dienen kann?

– Wie beabsichtigt der Bundesrat die proaktive Veröffentlichung von Behördendaten als Open Government Data weiter zu fördern und die Bevölkerung diese Dienstleistung bekannt zu machen?

E-Government und Open Government Data

12.04.2011 – Interpellation 11.3346 – Christian Wasserfallen
Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Der Bundesrat beantwortet die Frage von Edith Graf-Litscher vom 2. März 2011 (11.5040) bezüglich Potential von Open Government Data unter anderem wie folgt: “Insbesondere auch im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz werden diese Fragen in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen besprochen.”

– Welche konkreten Themen besprechen Bund und Kantone im Zusammenhang mit E-Government und Open Government Data?

– Welche Massnahmen sind neben dem E-Government-Symposium 2011 geplant?

– Wird Open Data Government ein Schwerpunktthema der neuen E-Government Strategie Schweiz werden?

– In wieweit berücksichtigt der Bundesrat, dass Open Government Data nicht nur im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz behandelt werden muss, sondern auch weitergehende Bereiche des Bundes wie beispielsweise Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz betrifft?

Förderung der Freigabe von Open Source Software

14.04.2011 – Motion 11.3379 – Thomas Weibel
Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung der Freigabe von Open Source Software zu treffen. Insbesondere kommen in Frage:

1. Eine Zusammenstellung vorzulegen, welche Bundesstellen in den letzten drei Jahren Software anderen Bundesstellen frei zur Verfügung gestellt haben.

2. Mittels Sensibilisierungskampagne und weiteren geeigneten Massnahmen die Bundesstellen über Nutzen und Herausforderungen, Best Practices, Vorgehen etc. bezüglich Freigabe von Open Source Software in der öffentlichen Hand zu informieren.

3. Departemente, Ämter und andere Institutionen des Bundes mit Anreizen motivieren, eigens entwickelte Applikationen anderen Behörden als Open Source Software zur Mehrfachnutzung zur Verfügung stellen.

4. Bundesstellen finanziell und operativ unterstützen, wenn sie bereit sind, eigene Applikationen als Open Source Software freizugeben.

Begründung:

Die E-Government-Strategie Schweiz besagt, dass die Wiederverwendung von einmal entwickelter Software in der öffentlichen Verwaltung erwünscht ist: “Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln – mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.”

Es ist jedoch nicht öffentlich bekannt, ob und wie diese Strategie-Vorgabe bislang umgesetzt wird. Auch wurden bisher keinerlei Massnahmen vollzogen, welche diese Vorgabe umsetzen.

1 Kommentar

  • Mir fehlt nach wie vor eine griffige Stellungnahme an die Schulen!

    Viele zeigen nach wie vor im Unterricht MSOffice statt Openoffice!
    Auch GIM P wir d oft nicht gezeigt!
    Dies verstösst klar gegen die UNESO Bildungsrichtlinien und die Empfehlungen des Bildungsservers!

    Verlangen Sie eine Stellungnahme des LCH! Dieser drückt sich seit Jahren davor!
    Siehe Hintergrund http://www.userlearn.ch/opensource/index.html

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